Ostseenroller Ausschreibung / Teilnahmebedingungen

Ausschreibung / Teilnahmebedingungen

1 Termin
Sonntag, 04.08.2024

2 Start und Ziel / Anmelden /Parken
Palmberg- Arena, Schwerin, v –Flotow-Str. 18, 19059 Schwerin
kostenloses Parken: Großparkplatz Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Straße

3 Art der Veranstaltung
Der OST-SEEN- ROLLER ist eine radsportlich ambitionierte Breitensportveranstaltung.
Ost-Seen-RadMarathon, Ost-Seen-RTF und Ost-Seen- GravelTour sind keine Radrennen.
Es wird keine Rangliste geführt.

4 Strecken / Ausschilderung
Die geplanten Strecken können auf folgenden Seite eingesehen werden:
www.ostseenroller.de/streckenplaene
in Planung sind:
Ost-Seen- Radmarathon / 214 km / komplette Ausschilderung
Ost-Seen- RTF / 112 km und 74 km / komplette Ausschilderung
Ost- Seen -Graveltour / 73 km / nach GPS- Daten / Komoot / teilweise Ausschilderung

5 Startzeiten
Ost-Seen Radmarathon         07.30 Uhr       Blockstart bis 199 Teilnehmer
Ost- Seen – RTF                     10.00 Uhr       individuell
Ost-Seen Gravel Tour            10.30 Uhr       individuell

Als Veranstalter empfehlen wir, die BDR Breitensport APP auf Eurem IPhone/ SmartPhone
zu installieren. Nutzt dafür die kostenlose Basisversion:
BDR Touren APP

6 Anmeldung / Nachmeldung
6.1 Anmeldung
Die Anmeldung für den Ost –Seen- Marathon ist online bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von insgesamt 500 Startplätzen möglich. Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz.
Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.
Nach schließen des Online- Anmeldeformular ist eine Vor- Ort Nachmeldung möglich. , sofern das Teilnehmerlimit von 750 Startplätzen noch nicht erreicht ist.
Das Onlineformular wird am 31.07.2024 geschlossen

Die Anmeldung für die Ost-Seen- RTF ist online, bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von insgesamt 250 Startplätzen möglich. Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz.
Die Online-Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.
Das Onlineformular wird am 31.07.2024 geschlossen

Die Anmeldung für die Ost-Seen- GravelTour ist sowohl Online bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von insgesamt 150 Startplätzen möglich. Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz.
Die Online-Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.
Das Onlineformular wird am 31.07.2024 geschlossen

6.2 Nachmeldung
Nachmeldungen für die angebotenen Strecken sind möglich, insofern die ausgeschriebenen Teilnehmerlimits nicht ausgeschöpft sind. Über offene Startplätze wird auf der Internestseite informiert.
nach schließen des Online- Anmeldeformular wird jede weitere Meldung als Nachmeldung behandelt.
nachmeldungen sind am veranstaltungstag bis 30 Minuten vor de ausgeschriebenen strat an der Anmeldung/ registrierung möglich.
Für Nachmeldungen wird eine nachmeldegebühr erhoben.

Der Teilnehmer ist nur zur Inanspruchnahme der Leistungen auf der bei Anmeldung gewählten Strecke und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten berechtigt. Abweichend kann bzw. muss der Teilnehmer während der Veranstaltung eine kürzere als die gewählte Strecke fahren. Entweder auf Grund eigener Entscheidung oder falls er zu den vorgegebenen Uhrzeiten die Streckenteilungen nicht passiert hat.

7 Startgeld / Nachmeldegebühren
Das Startgeld
ist wie folgt gestaffelt:

OST- SEEN- RADMARATHON

45,00 EUR
35,00 EUR für BDR Mitglieder

OST-SEEN – RTF A-Wertung 112 km
15,00 EUR
10,00 EUR für BDR Mitglieder

OST-SEEN – RTF A-Wertung 74 km
10,00 EUR
5,00 EUR für BDR Mitglieder

OST-SEEN- GRAVELTOUR
15,00 EUR
10,00 EUR für BDR Mitglieder

Die Nachmeldegebühren betragen
Ost-Seen- Rad- Marathon    10,00 EUR
Ost-Seen- RTF                       5,00 EUR
Ost-Seen- GravelTour           5,00 EUR

Das Startgeld wird im Falle der Absage der Veranstaltung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
5,00 EUR erstattet.
Rückzahlungen wegen Nichtteilnahme werden nicht erstattet.

8 Zahlung
Die Zahlung des Startgeldes ist bis 03.08.2024 auf folgendes Konto möglich:

Kontoinhaber:             Radsportverband MV
IBAN :                        DE77 5206 0410 0005 3146 07
Zahlungsgrund:          OSR2 / Name, Vorname Strecke ( M/R/G )

9 Leistungen
Startunterlagen, Rückennummer, Streckenpläne,
Erinnerungsmedaille
Streckenverpflegung an 5 Kontrollpunkten, Warmverpflegung für Mararthonteilnehmer
komplette Ausschilderung der Mararthon- und RTF Strecken
teilweise Ausschilderung der Graveltour
personelle Besetzung der Kontrollpunkte durch freiwillige Helfer
Sanitätsdienst, Pannenhilfe

10 Zeitplan
Samstag, 03.08.2024
18.00 -19.00 Uhr Anmeldung / Registrierung / Nachmeldungen

Sonntag, 04.08.2024
06.00  Uhr Anmeldung / Registrierung / Nachmeldungen
07.30  Uhr Start Marathon
10.00 Uhr Start RTF
10.30 Uhr Start GravelTour

11 Altersbegrenzungen
Für den  OST- SEEN- RADMARATHON ist jeder Sportler ab dem Alter von 18 Jahren startberechtigt. Ab 16 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Für Tour die Ost- Seen – RTF und Ost-Seen-GravelTour gibt es keine Altersbegrenzung.
Minderjährige ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

12 Änderung oder Stornierung der Teilnahme
Bei Verhinderung der Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von Startgeld. Eine Übertragung des Startplatzes in das Folgejahr ist ausgeschlossen

13 Startunterlagen
Die Startunterlagen ( Rückennummer und Startkarte ) der gebuchten Strecken werden bei der Anmeldung vor Ort ausgegeben.
Die Startnummer ist als Teilnehmer-Nachweis während der gesamten Veranstaltung sichtbar am Rücken zu tragen.

14 Zeitlimit*
Der Kontrollschluss für die Ost-Seen- Roller Strecken an den Kontrollpunkten ist wie folgt geregelt:
KP 1 km 28      Wittenburg              09.00 Uhr
KP 2 km 57      Salem                       10.45 Uhr        
KP 3 km 102    Harkensee                12.45 Uhr
KP 4 km 142    Beckerwitz Ausbau  14.45 Uhr
KP 5 km 186    Hohen Viecheln        17.00 Uhr
Ziel   km 214                                     18.30 Uhr
* Zeiten vorbehaltlich der behördlichen Streckengenehmigung

Zu den bekanntgegebenen Zeiten werden die Streckenteilungsschilder entfernt und damit die Streckenabschnitte geschlossen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet die ausgeschilderte Strecke zu befahren. Teilnehmer, die auf die geschlossenen Strecken abzweigen oder sich hinter dem Schlussfahrzeug befinden, nehmen nicht mehr an der Veranstaltung teil und haben keinen Anspruch auf Beschilderung, Servicefahrzeuge und Verpflegung.

15 Betreuung während der Veranstaltung
Die Lage der Verpflegungsstellen bzw. Kontrollpunkte entnehmen Sie bitte der Startkarte. Für den Marathon wird eine Warmverpflegung am Kontrollpunkt 3 angeboten, bitte hier entsprechend Zeit einplanen! Die Kontrollpunkte werden zu den angegebenen Uhrzeiten geschlossen, welche sich am Kontrollschluss orientieren. Außerhalb der im Veranstaltungszeitplan angegeben Öffnungszeiten des jeweiligen KPs besteht kein Anspruch auf Verpflegung.

16 Änderungen oder Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, Baustellen, behördlicher Anordnung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die Strecke zu verändern oder zu verkürzen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt -insbesondere Unwetter, Großschadenslagen oder Pandemien- oder behördlicher Anordnung ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung –auch kurzfristig- abzusagen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

17 Pflichten der Teilnehmer
17.1 Während der gesamten Veranstaltung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Die Ordnungsbehörden kontrollieren auf der Strecke und werden bei Verstößen von ihrem Recht Gebrauch machen, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
17.2 Den Anweisungen von Polizei und Helfern ist Folge zu leisten.
17.3 Das Tragen eines zugelassenen Fahrradhelmes ist Pflicht.
17.4 Das sichtbare Tragen der Startnummer ist Pflicht. Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers ist nicht erlaubt.
17.5 Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Sportgerät und seine Ausrüstung geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind. Für die Veranstaltung ist zur Behebung von Pannen Flickzeug und entsprechendes Werkzeug mitzuführen.
17.6 Falls es die behördlichen Auflagen erfordern, ist der Teilnehmer verpflichtet, sämtliche Nachweise vorzuzeigen, die zur Teilnahme an der Veranstaltung nach der am Veranstaltungstag gültigen Rechtslage erforderlich sind.
17.7 An der Veranstaltung darf nicht teilnehmen, wer nach den am Veranstaltungstag gültigen Vorgaben an einer solchen Veranstaltung nicht teilnehmen darf.
17.8 In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
17.9 Bei Verstößen gegen die genannten Pflichten behalten wir uns einen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung für die folgenden Jahre vor.

18 Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung, Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen; es bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter für körperlichen oder materiellen Schaden, welcher selbst verursacht, oder durch andere verursacht, entstanden ist. Teilnehmer sollten haftpflicht- und unfallversichert sein.

Die Haftung des Veranstalters für eine mögliche Ansteckung mit respiratorischen Erkrankungen während der Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

19 Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine sportmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen.

20 Teilnahmebedingungen /Datenverarbeitung /Datenschutzerklärung
Mit Anmeldung und Zahlung des Startgeldes erklärt der Teilnehmer, die auf www.ostseenroller.de veröffentlichten Teilnahmebedingungen aufmerksam gelesen zu haben und diese in allen Punkten vollumfänglich zu akzeptieren. I

21 Abfall
Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter an den Kontrollpunkten zu entsorgen.

22 Übernachtung
Übernachtungen / Campingstellplätze können über die Portale der Landeshauptstadt Schwerin gebucht werden. www.schwerin.de