Ostseenroller Ausschreibung / Teilnahmebedingungen

Ausschreibung / Teilnahmebedingungen

1 Termin
Sonntag, 03.08.2025

2 Start und Ziel / Anmelden /Parken
Palmberg- Arena, Wittenburger Straße 120 A, 19059 Schwerin
kostenloses Parken: hinter der Sport- und Kongresshalle, Wittenburger Straße
( Zufahrt über Wirtschaftseinfahrt / Schilder beachten )

3 Art der Veranstaltung
Der OST-SEEN- ROLLER ist eine radsportlich ambitionierte Breitensportveranstaltung.
Ost-Seen-RadMarathon, Ost-Seen-RTF und Ost-Seen- GravelTour sind keine Radrennen.
Es wird keine Rangliste geführt.

4 Strecken / Ausschilderung
Die geplanten Strecken können auf folgenden Seite eingesehen werden:
www.ostseenroller.de/streckenplaene
in Planung sind:
Ost-Seen- Radmarathon / ca.213 km / komplette Ausschilderung
Ost-Seen- RTF / ca. 119 km und ca. 82 km / komplette Ausschilderung
Ost- Seen -Graveltour / 83 km / nach GPX- Daten / Komoot / keine Ausschilderung

5 Startzeiten
Ost-Seen Radmarathon         07.00 Uhr      Blockstart bis 199 Teilnehmer
Ost- Seen – RTF                     09.00 Uhr      Blockstart individuell
Ost-Seen Gravel Tour            09.30 Uhr       individuell

6 Anmeldung / Nachmeldung
6.1 Anmeldung
a ) Ost- Seen – Marathon
Die Anmeldung für den Ost –Seen- Marathon ist online bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von
500 Startplätzen möglich. Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz.
Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.
Nach schließen des Online- Anmeldeformular ist eine Vor- Ort Nachmeldung möglich. , sofern das Teilnehmerlimit von 500 Startplätzen noch nicht erreicht ist.
Information dazu auf der Internetseite.
Das Onlineformular wird am 29.07.2024 geschlossen
Gruppenrabatt für Ost-Seen – Marathon
Für jeden 6. Teilnehmer einer Gruppe ( 6./12./18 u.s.w eines Team/ Verein ) entfällt die Startgebühr.
Gruppenmeldungen geschlossen per Mail ( Name, Vorname, Adressee, Teamname ) an geschaeftsstelle@radsport-mv.de
Die Startgebühren sind in einer Summe auf das Konto ( Pkt. 8 ) zu überweisen.
Das Onlineformular wird am 29.07.2025 geschlossen

b) Ost- Seen – RTF
Die Anmeldung für die Ost-Seen- RTF ist online, bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von insgesamt 150 Startplätzen möglich. Informationen dazu auf der Internetseite.
Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz.
Die Online-Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.
Das Onlineformular wird am 29.07.2025 geschlossen

c ) Ost- Seen- Gravel
Die Anmeldung für die Ost-Seen- GravelTour ist sowohl Online bis zum Erreichen des Teilnehmerlimits von insgesamt 100 Startplätzen möglich. Informationen dazu auf der Internetseite.
Es gibt keinen Anspruch auf einen Startplatz.
Die Online-Anmeldung ist nur in Verbindung mit dem Zahlungseingang des Startgeldes innerhalb von fünf Bankarbeitstagen gültig.
Das Onlineformular wird am 29.07.2024 geschlossen

6.2 Nachmeldung
Nachmeldungen für die angebotenen Strecken sind in beschränktem Umfang möglich möglich, insofern die ausgeschriebenen Teilnehmerlimits nicht ausgeschöpft sind. Über offene Startplätze wird auf der Internestseite informiert.
Nachmeldungen sind am Veranstaltungstag bis 30 Minuten vor der ausgeschriebenen Startzeit an der Anmeldung/ Registrierung möglich.
Für Nachmeldungen wird eine Nachmeldegebühr erhoben.

7 Startgeld / Nachmeldegebühren
Das Startgeld
ist wie folgt gestaffelt:

OST- SEEN- RADMARATHON

45,00 EUR
40,00 EUR für BDR Mitglieder

OST-SEEN – RTF A-Wertung 119 km
25,00 EUR
20,00 EUR für BDR Mitglieder

OST-SEEN – RTF A-Wertung 74 km
20,00 EUR
15,00 EUR für BDR Mitglieder

OST-SEEN- GRAVELTOUR
15,00 EUR
10,00 EUR für BDR Mitglieder

Für Nachmeldungen werden einheitlich folgende Startgebühren ( incl. Nachmeldeaufschlag ) erhoben
Ost-Seen- Rad- Marathon    60,00 EUR ( kein Rabatt für BDR Mitglieder )
Ost-Seen- RTF                      35,00 EUR ( kein Rabatt für BDR Mitglieder )
Ost-Seen- GravelTour           30,00 EUR ( kein Rabatt für BDR Mitglieder )

Das Startgeld wird im Falle der Absage der Veranstaltung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
5,00 EUR erstattet.
Rückzahlungen wegen Nichtteilnahme werden nicht erstattet.

8 Zahlung
Die Zahlung des Startgeldes ist bis 02.08.2025 auf folgendes Konto möglich:

Kontoinhaber:             Radsportverband MV
IBAN :                        DE77 5206 0410 0005 3146 07
Zahlungsgrund:          OSR2 / Name, Vorname Strecke ( M/R/G )

9 Leistungen
Startunterlagen, Rückennummer, Streckenpläne,
Erinnerungsmedaille, Urkunde
Streckenverpflegung an Kontrollpunkten,
Warmverpflegung für Mararthonteilnehmer,
komplette Ausschilderung der Mararthon- und RTF Strecken
personelle Besetzung der Kontrollpunkte durch freiwillige Helfer
Der Teilnehmer ist nur zur Inanspruchnahme der Leistungen auf der bei Anmeldung gewählten Strecke und innerhalb der angegebenen Uhrzeiten berechtigt. Abweichend kann bzw. muss der Teilnehmer während der Veranstaltung eine kürzere als die gewählte Strecke fahren. Entweder auf Grund eigener Entscheidung oder falls er zu den vorgegebenen Uhrzeiten die vorgesehenen Kontrollpunkte nicht passiert hat.

10 Zeitplan
Samstag, 02.08.2025
18.00 -19.30 Uhr Anmeldung / Registrierung / Nachmeldungen

Sonntag, 03.08.2024
06.00  Uhr Anmeldung / Registrierung / Nachmeldungen
07.00  Uhr Start Marathon
09.00 Uhr Start RTF
09.30 Uhr Start GravelTour

11 Altersbegrenzungen
Für den  OST- SEEN- RADMARATHON ist jeder Sportler ab dem Alter von 18 Jahren startberechtigt.
Für die Ost- Seen – RTF gibt es keine Altersbegrenzung.
Minderjährige ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

12 Änderung oder Stornierung der Teilnahme
Bei Verhinderung der Teilnahme besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung von Startgeld. Eine Übertragung des Startplatzes in das Folgejahr ist ausgeschlossen.

13 Startunterlagen
Die Startunterlagen ( Rückennummer und Startkarte ) der gebuchten Strecken werden bei der Anmeldung vor Ort ausgegeben.
Die Startnummer ist als Teilnehmer-Nachweis während der gesamten Veranstaltung sichtbar am Rücken zu tragen.

14 Zeitlimit* / Verweildauer an KP
Der Kontrollschluss für die Ost-Seen- Roller Strecken an den Kontrollpunkten ist wie folgt geregelt:
KP 1 km – wird noch bestimmt
KP 2 km  – wird noch bestimmt       
KP 3 km – wird noch bestimmt
KP 4 km – wird noch bestimmt
KP 5 km – wird noch bestimmt
Ziel   km
* Zeiten vorbehaltlich der behördlichen Streckengenehmigung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verweildauer auf den Kontrollpunkten 15 Minuten nicht überschreiten sollte.
Marathon und RTF sind keine Radwanderungen, sondern sportlich ambitionierte Radtourenfahrten.
Bei den Kontrollschlußzeiten des Radmarathon wird eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 25 km/h herangezogen.
Zu den bekanntgegebenen Zeiten werden die Streckenschilder entfernt und damit die Streckenabschnitte geschlossen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet die ausgeschilderte Strecke zu befahren. Teilnehmer, die auf die geschlossenen Strecken abzweigen oder sich hinter dem Schlussfahrzeug befinden, nehmen nicht mehr an der Veranstaltung teil und haben keinen Anspruch auf Beschilderung, Servicefahrzeuge und Radtouren.

15 Radmaterial
Marathon/ RTF:
gefahren werden soll mit Rennrad oder E- Bike
– ausgeschlossen sind Single- Speed ohne Bremsen !
– keine Aufbauten am Lenker , keine Triathlonlenker
Gravel- Tour
– Rennräder, MTB, Gravelräder, E- Bike

16 Betreuung während der Veranstaltung
Die Lage der Verpflegungsstellen bzw. Kontrollpunkte entnehmen Sie bitte der Startkarte. Für den Marathon wird eine Warmverpflegung am Kontrollpunkt 3 angeboten, bitte hier entsprechend Zeit einplanen! Die Kontrollpunkte werden zu den angegebenen Uhrzeiten geschlossen, welche sich am Kontrollschluss orientieren. Außerhalb der im Veranstaltungszeitplan angegeben Öffnungszeiten des jeweiligen KPs besteht kein Anspruch auf Verpflegung.

17 Änderungen oder Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, Baustellen, behördlicher Anordnung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die Strecke zu verändern oder zu verkürzen. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt -insbesondere Unwetter, Großschadenslagen oder Pandemien- oder behördlicher Anordnung ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung –auch kurzfristig- abzusagen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.

18 Pflichten der Teilnehmer
18.1 Während der gesamten Veranstaltung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten. Die Ordnungsbehörden kontrollieren auf der Strecke und werden bei Verstößen von ihrem Recht Gebrauch machen, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
18.2 Den Anweisungen von Polizei und Helfern ist Folge zu leisten.
18.3 Das Tragen eines zugelassenen Fahrradhelmes ist Pflicht.
18.4 Das sichtbare Tragen der Startnummer ist Pflicht. Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers ist nicht erlaubt.
18.5 Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Sportgerät und seine Ausrüstung geeignet und in einem technisch einwandfreien Zustand sind. Für die Veranstaltung ist zur Behebung von Pannen Flickzeug und entsprechendes Werkzeug mitzuführen.
18.6 Falls es die behördlichen Auflagen erfordern, ist der Teilnehmer verpflichtet, sämtliche Nachweise vorzuzeigen, die zur Teilnahme an der Veranstaltung nach der am Veranstaltungstag gültigen Rechtslage erforderlich sind.
18.7 An der Veranstaltung darf nicht teilnehmen, wer nach den am Veranstaltungstag gültigen Vorgaben an einer solchen Veranstaltung nicht teilnehmen darf.
18.8 In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
18.9 Bei Verstößen gegen die genannten Pflichten behalten wir uns einen Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung für die folgenden Jahre vor.

19 Haftungsausschluss
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung, Gefahr und Risiko. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen; es bestehen keine Regressansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter für körperlichen oder materiellen Schaden, welcher selbst verursacht, oder durch andere verursacht, entstanden ist. Teilnehmer sollten haftpflicht- und unfallversichert sein.
Die Haftung des Veranstalters für eine mögliche Ansteckung mit respiratorischen Erkrankungen während der Teilnahme an der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

20 Gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, die gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich, vor der Teilnahme an der Veranstaltung eine sportmedizinische Untersuchung durchführen zu lassen.

21 Teilnahmebedingungen /Datenverarbeitung /Datenschutzerklärung
Mit Anmeldung und Zahlung des Startgeldes erklärt der Teilnehmer, die auf www.ostseenroller.de veröffentlichten Teilnahmebedingungen aufmerksam gelesen zu haben und diese in allen Punkten vollumfänglich zu akzeptieren.

22 Abfall
Das Wegwerfen von Abfällen und Verpackungen entlang der Strecke ist verboten. Alle Teilnehmer werden gebeten, die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter an den Kontrollpunkten zu entsorgen.

22 Übernachtung
Übernachtungen / Campingstellplätze können über die Portale der Landeshauptstadt Schwerin gebucht werden. www.schwerin.de